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BFH, 10.07.2001 - V B 209/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verrechnungsstundung - Umsatzsteuer - Lohnsteuer - Beschwerde - Beschwerdeschrift
- Judicialis
AO 1977 § 46; ; AO 1977 § 46 Abs. 4; ; FGO § 115 Abs. 2 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.10.1985 - VII R 196/82
Nur Bankunternehmen können Steuererstattungs- oder -vergütungsansprüche in den …
Auszug aus BFH, 10.07.2001 - V B 209/00
Hiergegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der der Kläger grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Abweichung der Vorentscheidung vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Oktober 1985 VII R 196/82 (BFHE 144, 526, BStBl II 1986, 124) geltend macht.a) Eine Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil in BFHE 144, 526, BStBl II 1986, 124 liegt nicht vor, jedenfalls ist sie in der Beschwerdeschrift nicht ausreichend bezeichnet.
Der Senat kann nicht erkennen, inwiefern die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils in BFHE 144, 526, BStBl II 1986, 124 dem widersprechen sollen.
- BFH, 13.10.1994 - VII R 3/94
Erwerb von Steuererstattungsansprüchen durch Steuerberater
Auszug aus BFH, 10.07.2001 - V B 209/00
Das FG hat unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 13. Oktober 1994 VII R 3/94 (BFH/NV 1995, 473) ausgeführt, geschäftsmäßig i.S. von § 46 Abs. 4 AO 1977 handele, wer die Tätigkeit --Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen-- selbständig in Wiederholungsabsicht ausführe; die Zahl der Erwerbsfälle spielten bei der Beurteilung, ob Geschäftsmäßigkeit vorliege, eine bedeutende Rolle; gleichwohl sei es nicht ausgeschlossen, selbst einen einzelnen Erwerb als selbständig und in Wiederholungsabsicht erfolgt zu würdigen. - BFH, 14.09.1999 - V B 47/99
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei außer Kraft getretenem Recht
Auszug aus BFH, 10.07.2001 - V B 209/00
Mit einem Angriff auf eine solche Einzelfallwürdigung kann die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. September 1999 V B 47/99, BFH/NV 2000, 327).
- FG Hamburg, 25.03.2011 - 5 K 330/09
Abgabenordnung: Sicherungsabtretung eines Steuererstattungsanspruchs und …
Maßgeblich sind die Verhältnisse des Einzelfalles (BFH Urteil vom 13.10.1994 VII R 3/94, NV 1995, 473; BFH Beschluss vom 10.07.2001 V B 209/00, NV 2001, 1531).